Spenden

Sie können gezielt Spenden. Individuel und zweckgebunden definierbar.

Projektbezogene Spenden

Sie wählen eines der dem Verein vorliegenden Nachwuchs-Projekte aus und finanzieren dieses (ganz oder teilweise).
Die Geschäftsstelle stellt Ihnen gerne die aktuell pendenten Projekte vor.

Sektionsgebundene Spenden

Sie bestimmen die von Ihnen bevorzugte GC Sektion, überlassen es aber dem Vorstand, wofür Ihre Spende verwendet wird.

Selbstdefinierte Projekte

In Absprache mit der Geschäftsstelle bzw. dem Vorstand definieren Sie Ihr eigenes Nachwuchs-Projekt und finanzieren dieses.

Schnuppersporttage

Sie helfen mit, die in Zusammenarbeit mit dem Sportamt der Stadt Zürich geplanten und organisierten polysportiven Schnuppersporttage für Schüler und Jugendliche zu finanzieren.

GC Akademie

Sie unterstützen die sportartübergreifende Ausbildung der GC Nachwuchstrainerinnen und -trainer in den verschiedensten Fachbereichen.

Allgemeine Nachwuchsspenden

Sie wollen ganz allgemein den GC Nachwuchs fördern und überlassen es dem Vorstand, welcher Sektion und welchem Projekt Ihre Spende zukommt.

Für den Nachwuchs zu spenden und dabei Steuern zu sparen, macht doppelt Freude.

Der Verein zur Nachwuchsförderung Sport gilt als gemeinnützig und demnach steuerbefreit. Das bedeutet: Spenden an den Verein können steuerwirksam in Abzug gebracht werden.

Darin liegt letztlich der grundsätzliche Unterschied zwischen «Spenden» und «Sponsoring»: Für Erstere gibt es keine direkte Gegenleistung – ausser die persönliche Genugtuung, mit seiner Spende den Nachwuchs und damit viele jugendliche Sportlerinnen und Sportler aktiv unterstützen zu können.

Dazu kommt – quasi als «Gegenleistung» des Staates – der erwähnte und für Sie als Spender angenehme Steuereffekt: Bis zu max. 20% Ihrer steuerbaren Einkünfte können Sie Ihre Zuwendungen an unsere den Breitensport unterstützende Nachwuchsförderung vom Einkommen abziehen. Eine echte Win-Win-Situation für Sie als Spender und Steuerzahler einerseits und die GC Nachwuchsförderung andererseits.

An dieser Stelle sei eine weitere Option zur nachhaltigen Nachwuchsförderung erwähnt, die es entsprechenden Wohltätern erlaubt, auch über das eigene Ableben hinaus noch gesellschaftlich und sozial Gutes zu tun: indem Sie eine Spende testamentarisch festhalten.